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Die Rechtsanwaltskanzlei Amirafshari ist in Hamburg und Teheran präsent. Die hauptsächliche Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei liegt im Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen Iran und den deutschsprachigen Ländern. Diese Spezialisierung resultiert aus der juristischen Ausbildung mit internationaler Ausrichtung in Deutschland und in der Schweiz und aus der Erfahrung von Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari, welcher sich auf diesem Gebiet betätigt. Mit ihrem Netzwerk bilateraler Beziehungen ist die Rechtsanwaltskanzlei in der Lage, ihren Mandanten kompetente lokale Rechtsberatung und rechtliche Vertretung in Deutschland und in Iran zu gewährleisten.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Beratung deutscher Gesellschaften und deren Vertretung vor iranischen Gerichten, in der Gründung von Gesellschaften mit deutscher Beteiligung in Iran, in der Erstellung von Experten-Gutachten zum iranischen Recht, im Inkasso für deutsche Gläubiger. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Erstellung von Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen, im internationalen Privatrecht, insbesondere auf dem Gebiet der Erbangelegenheiten und des Erbrechts und in der Betreuung von Ausländern gegenüber dem Innenministerium (Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten).
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